Stadt Pfreimd

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Meldepflicht für bauliche Veränderungen in Pfreimd

Die Stadt Pfreimd betreibt eine Entwässerungs- und Wasserversorgungsanlage. Für diese Anlagen sind einmalige Herstellungsbeiträge festzusetzen, wenn sich auf dem Grundstück Veränderungen ergeben haben, die sich nach jeweiligen Satzungen beitragsrechtlich auswirken.

Wird auf einem Grundstück eine bauliche Veränderung vorgenommen (z. B. ein Gebäudeanbau), so sind im Regelfall für diese zusätzlich überbauten Flächen Herstellungsbeiträge festzusetzen. Das gleiche gilt auch für Dachgeschosse. Diese sind ab 2025 durch das Bürokratieabbau-Gesetz unter Umständen genehmigungsfrei, aber dennoch anzeigepflichtig (Nichtanzeige ist bußgeldbewährt).

In einem solchen Fall erhält die Stadt dann amtlicherseits auch keine Kenntnis von diesem Bauvorhaben. Da aber ein Dachgeschossausbau beitragspflichtig ist, bleibt der Grundstückseigentümer verpflichtet, dies der Stadt zu melden (Meldepflicht Art. 5 Abs. 2a Satz 2 KAG – Kommunalabgabengesetz). Somit muss der Grundstückseigentümer die Stadt über abgabenrechtlichen Tatsachen informieren.

Nähere Auskünfte werden Ihnen im Rathaus, Zimmer 3. OG, Frau Schießl (09606 889-57) erteilt. Gerne können Dachgeschossausbauten per Mail an lisa.schiessl@pfreimd.de gemeldet werden.

Weitere Informationen

Kontakt

Marienplatz 2
92536 Pfreimd

Tel.: 09606 889-0
Fax: 09606 889-50

Der Pfreimder Storch

Seniorenbeirat der Stadt Pfreimd

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