Stadt Pfreimd

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Übersicht

Hebesätze

RealsteuernEuro
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 350 v.H.
Grundsteuer B (bebaute Grundstücke)350 v.H.
Gewerbesteuer330 v.H.

Kindergarten, Krippe und Hort

Elternbeiträge für die Nutzung des städt. Kindergarten
St. Martin mit Krippe und Hort
Euro

Die Gebühren werden für einen Monat wie folgt festgesetzt:
(inkl. Tee-, Spiel- und Beschäftigungsgeld)

1.1Krippenkinder
Für die Betreuung von Krippenkindern gelten folgende Konditionen:
3-4 Stunden (Kerngebühr)140,00
4-5 Stunden170,00
Jede weitere Stunde30,00
Im Betrag sind Spiel- und Teegeld enthalten:6,00
Geschwisterermäßigung
Für den Besuch jeden weiteren Kindes pro Familie wird der Krippenbeitrag wie folgt ermäßigt:
Für das 1. Geschwisterkind38,00
für das 2. Geschwisterkind56,00
1.2Kindergartenkinder
Für die Betreuung von Kindergartenkindern gelten folgende Konditionen:
4-5 Stunden (Kerngebühr)90,00
5 - 6 Stunden105,00
6 - 7 Stunden120,00
Jede weitere Stunde15,00
Im Betrag sind Spiel- und Teegeld enthalten:6,00
Geschwisterermäßigung:
Für den Besuch jeden weiteren Kindes pro Familie wird der Kindergartenbeitrag
wie folgt ermäßigt:
Für das 1. Geschwisterkind24,00
Für das 2. Geschwisterkind36,00
Elternbeitragszuschuss:

Für Kinder in Kindertageseinrichtungen wird für die Monate ab dem 1. April 2019 gem. Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG ein Zuschuss vom Freistaat Bayern zum Elternbeitrag gewährt, welcher von den Gebühren abgezogen wird. Der Zuschuss beträgt 100,00 € pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des jeweiligen Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt. Beträgt der Buchungsbeitrag weniger als 100,00 € wird der Restbetrag nicht ausgezahlt, sondern bleibt beim Träger der Einrichtung um das Defizit zu vermindern.

100,00
1.3Schulkinder
Für die Betreuung von Schulkindern gelten folgende Konditionen:
1-2 Stunden50,00
2-3 Stunden70,00
3-4 Stunden80,00
4-5 Stunden90,00

Im Betrag sind Spiel- und Teegeld enthalten

6,00
Geschwisterermäßigung
(Bei den Buchungszeiten 1-2 und 3-4 Std. ist keine Ermäßigung möglich) ansonsten:
Für den Besuch jeden weiteren Kindes pro Familie wird der Hortbeitrag wie folgt ermäßigt:
Für das 1. Geschwisterkind22,00
Für das 2. Geschwisterkind32,00
Die Geschwisterermäßigung gilt auch für Patchworkfamilien (angemeldet unter einer Adresse)
2.Sonstige Beiträge
a)Der Jahresbeitrag wird in 12 Monaten erhoben
b)Für die Zeit, in denen die Einrichtung geschlossen ist, ist der Betrag weiter zu bezahlen
c) Zusätzlich gebuchte Ferienbetreuungsstunden des Hortes werden am Ende des Hortjahres (August) separat abgerechnet

Hundesteuer

Die Hundesteuer beträgtEuro
- für den ersten Hund30,00
- für den zweiten Hund60,00
- für jeden weiteren Hund80,00
- Jagdhunde, Zuchthunde, Hunde in Einöden/Weilern
   (ermäßigte)                                 
12,50

Bestattungswesen

Friedhofsgebühren                     Euro
Einzelgrab                                                                                für 15 Jahre360,00
Kindergrabfür 10 Jahre120,00
Urnengrabfür 15 Jahre180,00
Urnenkammerfür 12 Jahre504,00
Urnenbaum (Einzelplatz)für 12 Jahre480,00
Urnenbaum (2 Plätze)für 12 Jahre960,00
Grabstelle mit Grabkammerfür 12 Jahre288,00
Kostenerstattung für Fundament255,00
Kostenerstattung für Grabkammer mit bodengleicher Einfassung             2.350,00

Wasserversorgung

Beitrag- und Gebührensatzung zur WasserabgabesatzungEuro
Beitragssätze (gesamtes Stadtgebiet ohne Weihern)
a)pro Quadratmeter Grundstücksfläche (Weihern - ZV: 0,80 Euro)0,65
b)pro Quadratmeter Geschossfläche (Weihern - ZV: 4,30 Euro)2,67
Grundgebühr
für die Verwendung von Wasserzählern mit einem Nenndurchfluss von
Qn 2,5jährlich60,00
Qn 6jährlich90,00
Qn 10jährlich135,00
Qn 15jährlich180,00
Qn 40jährlich600,00
Qn 80/100jährlich1.000,00
Verbrauchsgebühren
Wasserverbrauchsgebühren zzgl. 7 % MWSt.je cbm2,27
Entnahme von Brauchwasser zzgl. 7 % MWSt.je cm2,27

Abwasserbeseitigung

Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungEuro
Beitragssätze:
a)pro Quadratmeter Grundstücksflächeje qm0,75
b)pro Quadratmeter Geschossflächeje qm10,00
Einleitungsgebühren:
Einleitungsgebührje cbm3,80

Kleineinleiter

Abwasserabgabe für KleineinleiterEuro
Abgabesatz je Einwohner (auch Nebenwohnsitz)jährlich17,90

Bücherei

BenutzungsgebührenEuro
Die Ausleihe erfolgt kostenlos.
Es wird lediglich eine jährliche Verwaltungsgebühr erhoben.
Diese beträgt
- für Erwachsene10,00
- für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren5,00
- für Studenten5,00
Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, sowie Jugendliche und Schüler mit Schülerausweis oder Studentenausweis sind von einer Verwaltungsgebühr befreit.
Bei Überschreitung der Leihfrist wird eine Gebühr erhoben!

Marktgebühren

Platzgebühr für JahrmärkteEuro
je lfdm.1,50

Weitere Informationen

Kontakt

Marienplatz 2
92536 Pfreimd

Tel.: 09606 889-0
Fax: 09606 889-50