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Ab dem 1. Januar 2024 werden Eltern für ihre Kinder nur noch einen normalen biometrischen Personalausweis oder elektronischen Reisepass beantragen können, bisher hat man die Wahl. Der Personalausweis, bzw. Reisepass ist zwar in der Anschaffung teurer (22,80 €, bzw. 37,50 €) – bietet aber auch Vorteile. Die beiden Personaldokumente haben eine Gültigkeit von 6 Jahren, sofern das Kind zweifelsfrei anhand des Lichtbildes identifiziert werden kann. Wichtig zu wissen: Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Solange das Gültigkeitsende noch nicht erreicht ist, kann Ihr Kind also noch mit dem Kinderreisepass reisen. Außerdem: Erhöhung der Gebühren für Reisepässe zum 1. Januar 2024 für Antragssteller ab 24 Jahren auf 70,00 € (bisher 60,00 €). Die Gebühr für den biometrischen Reisepass bei Antragsstellern unter 24 Jahren bleibt davon unberührt. Dieser kostet weiterhin 37,50 €.