Hauptmenü
- Rathaus & Service
- Unsere Stadt
- Leben & Wohnen
- Tourismus & Kultur
- Wirtschaft
Im Hinblick auf die Festsetzung und Erhebung von Beiträgen für die Herstellung der Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage nach der Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Pfreimd wird auf folgendes hingewiesen:
Grundsätzlich besteht eine Meldepflicht für jegliche Geschossflächenerweiterung auf dem Grundstück; dies ist jedoch weitgehend unbekannt oder es wird vergessen.
Insbesondere gilt dies für nachträgliche Dachgeschoss-Ausbauten. Die Geschossflächen werden nach den Außenmaßen des Gebäudes berechnet; bei Abmauerungen gilt diese als Außenmauer. Dachgeschossflächen bzw. Spitzböden, die als Speicher genutzt werden, sind nicht beitragspflichtig.
Weitere Auskünfte zur Beitragspflicht für ausgebaute Dachgeschosse erteilt Herr Gebhard, Zi. 11, Tel. 09606 889-33 oder Email: markus.gebhard(@)pfreimd.de