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Brunnen für Gartennutzung Gemäß § 7 Abs. 4 der Wasserabgabesatzung der Stadt Pfreimd ist vor der Errichtung oder Inbetriebnahme einer Eigengewinnungsanlage (Brunnen für die Gartennutzung) dies der Stadt Pfreimd durch den Grundstückseigentümer mitzuteilen.
Zusätzlich muss vor Beginn der Maßnahme, bei Brunnenbohrung eine Anzeige gem. § 49 WHG, Art. 30 BayWG und für die Entnahme von Grundwasser (Nutzbrunnen) ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt Schwandorf) beantragt werden.
Die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Landkreisseite ->Bürgerservice - >Formulare unter der Rubrik Wasserrecht ->Bewässerung.