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Im Bereich der Stadt Pfreimd sind Gartenwasserzähler erlaubt.
Hier können handelsübliche Zähler verwendet werden. Gemäß §10 Abs. 3 und 4 der BGS-EWS kann ein Antrag auf Gartenwasserzähler bei der Stadt Pfreimd beantragt werden. Anträge hierzu sind bei Herrn Weiß (Finanzverwaltung) erhältlich.
Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Er ist grundsätzlich durch geeichte und verplombte Wasserzähler zu führen, die der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten zu installieren hat. (§10 Abs. 3 BGS-EWS).
Die Installation muss durch eine Fachfirma durchgeführt werden.