Besonders in adligen Kreisen war es von jeher Brauch, innerhalb der Geschlechterfolge immer wieder die gleichen Vornamen zu verwenden. Auch die Leuchtenberger bedienten sich dieser (Un-)Sitte und es gab reihenweise Personen mit dem selben Namen, so z.B. Gebhard, Diepold, Friedrich, Ulrich, Johann etc. Um Verwechslungen zu vermeiden, bezeichnet man deshalb die einzelnen Namensträger mit römischen Ziffern. Es gab insgesamt vier Johann in der 500-jährigen Geschichte der Landgrafen von Leuchtenberg, von denen einer Namenspatron (Johann IV.) für unsere „Landgraf-Johann-Straße“ wurde.
Johann I. war der Sohn Ulrichs I. und seiner (2.) Gattin Anna, Tochter des Burggrafen Friedrich IV. von Nürnberg, und der Margarete von Kärnten, und wurde vermutlich um 1325 geboren. Gemeinsam mit seinem wohl ziemlich gleichaltrigen Bruder Ulrich II. müssen beide eine vorzügliche Erziehung und Ausbildung erhalten haben, was ihre Tüchtigkeit im späteren Leben beweist. Nach dem Tode ihres Vaters (1334) standen sie beide bis 1347 unter der Vormundschaft ihres Onkels Johann, Burggraf von Nürnberg, und traten dann gemeinsam die Regierung der Landgrafschaft an. Am 20. Juli 1353 vermählte sich Johann I. mit Mechthild (Metze) von Rosenberg (Böhmen). 1362 schloss Johann I. mit seinem Bruder Ulrich II. einen Hausvertrag, der die Hinterlassenschaft beim Tode eines der beiden Landgrafen regelte. 1366 führten sie dann eine Landesteilung durch. Während Ulrich II. Leuchtenberg, Pfreimd und weitere Besitzungen zufielen, erhielt Johann I. Pleystein, Reichenstein, Schönsee, Grafenwöhr, Neuhaus und das Geleit zu Eger. Als Grenze galt die Straße von Vohenstrauß nach Weiden. Beide Brüder bestätigten sich jeweils freien Zugang zu den Besitzungen des anderen Bruders, die Dienstmannen wurden auf beide Brüder vereidigt, Veräußerungen dürften nur mit Wissen des Bruders erfolgen.
Johann I. war stets ein treuer Gefolgsmann von König und Kaiser. Er war begehrt als Schlichter bei Streitigkeiten und als Zeuge und Mitsiegler wichtiger Urkunden. Er begleitete 1355 Kaiser Karl IV. nach Italien und 1365 zu Papst Urban V. nach Avignon.
1375 erwarb Landgraf Johann I. die Grafschaft Hals bei Passau, nachdem Graf Leopold von Hals, Sohn seiner Schwester Margarete aus der Ehe mit Graf Johann von Hals, im selben Jahr kinderlos verstorben war. Mit seinem Bruder Ulrich II. und den Rosenbergern hatte sich Johann durch entsprechende Abschlagszahlungen verglichen, während es aber mit den Grafen von Ortenburg, anderen erbberechtigten Verwandten, doch einige Schwierigkeiten gab. Mit dem Erwerb von Hals nannten sich die Landgrafen von Leuchtenberg von nun auch zusätzlich als Grafen von Hals.
Nach dem Tode seiner ersten Gattin Mechthild am 3. Oktober 1380 heiratete Johann I. im Jahre 1398 zum zweiten Male, und zwar Elisabeth von Weinsberg (+ 1415). Aus der ersten Ehe stammten die Kinder Johann II. (+1390), Anna (*1354, + 1423) und Sigost (+ verm. 1398). Johann I. starb am 2. Dezember 1407 und wurde im Kloster Osterhofen beerdigt. Er hat also zwei Generationen der Leuchtenberger überlebt: seinen Bruder Ulrich II. (+ 1378), den Sohn Albrecht seines Bruders Ulrich (+ 1404) und seine eigenen beiden Söhne Johann II. (+ 1390) und Sigost (+ 1398).
Für unseren Bereich ist noch interessant, dass unter Johann I. 1362 der große Pfrentschweiher angelegt wurde, der bis zu seiner Trockenlegung im Jahre 1840 seinen jeweiligen Besitzern nicht nur Freude und Gewinn, sondern auch manchen Streit mit den Nachbarn, Ärger und finanziellen Verlust brachte (s. hierzu Stadtturm-Jahrgang Nr. 6/1990).
Johann II., der Sohn Johanns I. aus dessen 1353 geschlossenen ersten Ehe mit Mechthild von Rosenberg , dürfte nicht vor 1354 geboren sein, sicher später, da seine Schwester Anna 1354 geboren wurde. Urkundlich erscheint er erstmals 1370, als er gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder Sigost (= Sigmund oder Sigismund) als Erben der Güter des Hauses Rosenberg (mütterliche Linie) eingesetzt wird, falls ihre Onkeln Peter, Johann und Ulrich von Rosenberg kinderlos sterben sollten. Die nächste Nachricht datiert vom 12. November 1376, als sich Johann II. mit Kunigunde von Schaumberg vermählt. Dieser Ehe entstammen die Kinder Georg I. und Anna. Am 6. Februar 1379 wurde Johann II. gemeinsam mit seinem Vater von König Wenzeslaus die Hauptmannschaft in Bayern und Franken übertragen. Am 30. April 1381 nahm Landgraf Johann I. eine weitere Landesteilung vor (erste Teilung 1366 mit Bruder Ulrich II.), indem er seinen Söhnen Johann II. und Sigost auf Widerruf die Herrschaften Pleystein, Neuhaus, Wildstein, Treffelstein, Reichenstein, Schönsee, Schwarzenburg, Waldmünchen, Rötz, Pernstein, Ranfels und Karlstein überließ und sich selbst mit der Grafschaft Hals begnügte. Johann II. war gemeinsam mit seinem Bruder Sigost auch Landvogt in Ober- und Niederschwaben (1389).
Landgraf Johann II. starb bereits am 7.August 1390, also noch vor seinem Vater, in dessen „übergroßen Schatten“ er lebenslang gestanden hatte. Beerdigt wurde Johann II. vermutlich ebenfalls in Osterhofen.
Johann III., Sohn des Landgrafen Sigost und Mechthilds von Velden, ist vermutlich um 1380 geboren. Erstmals urkundlich tritt er 1402 auf, als er mehrere Gülten (= Grundstücksertrag, Abgaben, Zins, Grundschuld) verpfändet. Am 12. Dezember 1402 musste er sich gemeinsam mit seinem Großvater Johann I. einem königlichen Schiedsspruch unterwerfen wegen eines Streits und kriegerischer Handlungen mit Bischof Albrecht von Bamberg, wodurch die beiden Landgrafen erheblichen Schadenersatz zu leisten hatten. 1403 hatte Landgraf Johann der Jüngere (also der III.) seinen Großvater öfters vertreten, so u.a. als Vitztum in Niederbayern, ebenso war er 1404 bei der Errichtung des so genannten Heidelberger Landfriedens sowie 1405 bei den Reichsverhandlungen in Nürnberg dabei. Am 12. August 1406 verkauften die beiden Landgrafen (I. und III.) alle Rechte, Gülten und Forderungen an der Feste Parkstein und der Stadt Weiden an Herzog Ludwig von Bayern um 11.900 guter neuer ungarischer und 1.300 alter rheinischer Gulden. Johann III. wechselte kurzfristig die Fronten, als er sich 1406 von König Ruprecht abwandte und sich König Wenzel verschrieb, 1407 aber gnädig von Ruprecht wieder aufgenommen wurde. Am 11. November 1408 erhielt er von König Ruprecht die Reichslehen übertragen. 1412 verpfändete Johann III. seinen Besitz Pleystein um 4.000 Gulden an Pfalzgraf Herzog Johann. Weitere Darlehensaufnahmen waren notwendig. Da die Schulden innerhalb der gesetzten Fristen nicht zurück gezahlt werden konnten, ging Pleystein 1418 endgültig verloren. Auch Burg und Stadt Grafenwöhr wurden 1414 an Kurfürst Ludwig von der Pfalz verkauft, ebenso Reichenstein und Schönsee. Am 6. Februar 1458 wurde Johann III. wegen des Schlagens geringerer bayerischer Münzen abgemahnt und die geschädigten Herzöge von Bayern forderten Genugtuung für den Frevel und entstandenen Schaden.
Dies ist die letzte Nachricht von Landgraf Johann III., er muss also bald nach dem 6. Februar 1458 verstorben sein. Da er unverheiratet geblieben war, starb mit ihm die so genannte „jüngere Leuchtenberger Linie“ aus.
Johann IV. wurde 1470 als einziger Sohn (neben zwei Töchtern) des Landgrafen Friedrich V. und seiner Gemahlin Dorothea von Rieneck geboren. Über Kindheit, Jugend und Erziehung ist nichts überliefert. Nachdem sein Vater am 19. Mai 1487 überraschend auf dem Fürstentag zu Nürnberg verstarb (s. hierzu Ausführungen zu „Friedrichsweg), trat Johann IV., erst 17-jährig, seine Nachfolge an. Seine Mutter Dorothea von Rieneck lag mit ihrem Onkel Philipp d. J. seit Jahren wegen des Erbes der Herrschaft Grünsfeld in Streit. Deshalb übernahm im November 1487 Kurfürst Philipp von der Pfalz auf zwölf Jahre den Schutz des Grafen Philipp des Älteren von Rieneck, seiner Tochter Dorothea und ihres Sohnes Johann (IV.). Weitere Streitigkeiten blieben aber nicht aus, die sogar in einer Morddrohung für Johann durch seinen Stiefvater Graf Asmus von Wertheim gipfelten.
Trotz dieser Probleme in seinen jungen Jahren war Johann IV. während seiner 44-jährigen Regierungszeit überaus erfolgreich. Es gelang ihm, neben der Sicherung des Grünsfelder Erbes fast alle durch Erbteilung, Notverkäufe, Verpfändungen und Kriegslasten verloren gegangenen Besitzungen seiner Vorfahren wieder zurück zu gewinnen. Im Alter von 31 Jahren verehelichte er sich mit Margarete, Gräfin von Schwarzburg. Aus dieser Ehe gingen neben seinem späteren Nachfolger Georg III. noch weitere zwei Söhne und zwei Töchter hervor.
Da der 12-jährige Schutz Grünsfelds durch Kurfürst Philipp v.d. Pfalz abgelaufen war, trug Landgraf Johann IV. mit Einverständnis seiner Mutter am l9. Mai 1502 dem Bischof Lorenz von Würzburg und seinem Hochstift „aus beweglichen merklichen Umständen“ Schloss, Stadt und Amt Grünsfeld mit allen Ein- und Zugehörungen zu Lehen auf und wurde mit demselben wieder als rechtem Mannlehen belehnt. Durch diese mittelalterliche Rechtsform sicherte sich Johann Schutz durch dieses mächtige Fürstbistum. Grünsfeld blieb bis zum Aussterben der Leuchtenberger ständig Würzburger Lehen und fiel dann 1646 als erledigtes Lehen endgültig an Würzburg zurück.
Landgraf Johann IV. gilt als besonderer Förderer seiner Residenzstadt Pfreimd. So erneuerte er 1497 die Privilegien der Stadt nach „altem Herkommen“ und gewährte den Bürgern erhebliche Zugeständnisse. So erteilte er der Stadt verschiedene Steuerrechte, den Bürgern genehmigte er, ihr Haus samt Äckern und Wiesen zu verkaufen und den Kaufpreis zu eigen zu nehmen. Strafen für falsche Gewichte, Längenmaße sowie für Handwerkerverstöße kamen nunmehr der Stadtkasse zu Gute. Wenn er neue Steuern einführen müsse, habe der Stadtrat darüber mit zu entscheiden. Mit dem Fischereirecht bestätigte er auch erneut das im ganzen deutschen Reich wohl einmalige Fastnachtsgericht.
Am 23. April 1513 wurde Landgraf IV. laut in Heidelberg ausgestellter Urkunde von Kurfürst Ludwig und dessen Bruder Friedrich zum Vicedom von Amberg bestellt. Seit dieser Zeit hielt sich Johann überwiegend in Amberg auf. Von dort aus veranlasste er auch, dass der Amberger Stadtbaumeister Wolf Keul den nur langsam voran schreitenden Pfreimder Pfarrkirchenbau vollendete.
Landgraf Johann war es auch, der von seinem Münzrecht regen Gebrauch machte. Er ließ in seiner Pfreimder Münze Leuchtenberger Schillinge, Pfennige und Batzen mit dem Grünsfelder und Pfreimder Wappen prägen.
Eine seiner wichtigsten Amtshandlungen war die Einführung der so genannten Primogenitur (= Erstgeburtsrecht). Kurz vor seinem Tode am 1. September 1531 bestimmte er, dass künftig die Landgrafschaft Leuchtenberg auf ewig ungeteilt bleiben sollte und diese jeweils dem Erstgeborenen zufalle. Durch diese Regelung wurden künftig die unseligen Landesteilungen vermieden.
Landgraf Johann IV. wurde in der Grünsfelder Pfarrkirche beigesetzt. Auf seinem Grabmal wird seine Tüchtigkeit folgendermaßen gepriesen:
„Der durchleuchtig fürst hochgeborn
Her Johanns von got auserkorn landtg
raf zu leuchtenberg un hals regirt sein H
errschafft gutes fals erbeittert die abloset vil was
versetzt was on zeit und zil hielt sich fürstlich und
dapffer zwar starb licht auch hie seine iar sechzig
eins der zal jesu christ 1531.“
Wer diesen großartigen dichterischen Versuch wagte, ist leider – oder Gott sei Dank – nicht überliefert. Aber man kann dem „Poeten“ seinen guten Willen und seine Verehrung für den Verstorbenen nicht absprechen.
Illuminatus Wagner führt in der Stammtafel zwar noch einen weiteren Johann bzw. Hans (*1511, +1572) als viertes Kind und zweiten Sohn Johanns IV. und der Margarete von Schwarzburg nach Georg III. (*1502, + 1555) und den Töchtern Anna (*1506, +1555) und Elisabeth (*1508, +1560) auf. Dieser Sohn wird aber nicht „nummeriert“ (also nicht etwa als Johann V.), da er keine Regierung, auch kein Regierungsamt, ausübte bzw. ausüben konnte. Er war nämlich erheblich geistig behindert und starb 1572 im Alter von 61 Jahren in Öttingen.